Digitale Barrierefreiheit im Marketing: Wie E-Mail & digitale Kanäle ab 2025 inklusiv werden müssen
Barrierefreiheit hat sich von einem Nischenthema zu einem zentralen Bestandteil der digitalen Transformation entwickelt.
Im Jahr 2025 steht die Marketingbranche vor einer wegweisenden Veränderung: Digitale Inhalte werden nicht mehr nur auf Reichweite und Conversion-Rate optimiert, sondern müssen grundsätzlich für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Die Zahlen sprechen für sich: In Deutschland leben etwa 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung – das entspricht fast 10% der Gesamtbevölkerung. Weltweit sind es laut WHO sogar etwa 15%. Eine massive Zielgruppe mit erheblicher Kaufkraft, die im Marketing bislang oft übersehen wurde. Für Unternehmen, die auf visuelle Kommunikation wie Imagefilme, Produktvideos und Erklärvideos setzen, bedeutet dies ein besonders großes, bisher kaum erschlossenes Potenzial.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft, das die Vorgaben des European Accessibility Act in deutsches Recht umsetzt. Für Marketingverantwortliche bedeutet dies: E-Mail-Kampagnen, Webseiten, Online-Shops, Apps und digitale Dokumente müssen zwingend barrierefrei gestaltet sein. Bei Video-Inhalten ist die Rechtslage differenzierter zu betrachten – hier besteht die Pflicht zur Barrierefreiheit nur dann, wenn das Video unmittelbar mit dem Vertragsabschluss oder der Nutzung einer Dienstleistung zusammenhängt. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche Reputationsschäden.
Doch wer jetzt denkt, es handele sich lediglich um eine weitere bürokratische Hürde, verkennt das enorme Potenzial: Studien zeigen, dass barrierefreie digitale Angebote die Nutzerzufriedenheit um bis zu 35% steigern können¹ und die Conversion-Raten durchschnittlich um 23% anwachsen². Inklusive Marketingstrategien erschließen nicht nur neue Zielgruppen, sondern verbessern das Nutzererlebnis für alle Konsumenten – von der Seniorin mit Sehschwäche bis zum vielbeschäftigten Manager, der Inhalte per Screenreader konsumiert oder visuelle Informationen durch Erklärvideos leichter erfasst.
Wie können Unternehmen den Übergang zu vollständig barrierefreiem Marketing erfolgreich meistern? Welche konkreten Maßnahmen müssen in den verschiedenen Kanälen umgesetzt werden? Und welche Wettbewerbsvorteile ergeben sich für Vorreiter in Sachen Inklusion? Dieser Leitfaden liefert nicht nur praxisnahe Antworten und Handlungsempfehlungen, sondern zeigt auch anhand inspirierender Best-Practice-Beispiele, wie barrierefreies Marketing zum Erfolgsgaranten werden kann – auch und gerade für Unternehmen, die auf professionelle Videoproduktion als zentrales Kommunikationsmittel setzen.
Inhalt
Was bedeutet Barrierefreiheit im Marketing und warum ist sie wichtig?
Wie Barrierefreiheit die Reichweite und Zielgruppe Ihres Contents erweitert
Menschen mit Behinderungen als wertvolle Zielgruppe: Warum Inklusion auch wirtschaftlich sinnvoll ist
Menschen mit Behinderungen sind eine selten berücksichtigte, aber wichtige Zielgruppe. Allein in Deutschland haben diese Verbrauchergruppen eine Kaufkraft von über 50 Milliarden Euro jährlich. Für Unternehmen, die kontinuierlich nach neuen Zielgruppen und Märkten suchen, liegt hier ein erhebliches unerschlossenes Potenzial.
Durch barrierefreies Marketing:
- Erweitern Sie Ihre Zielgruppe: Ihre Inhalte sind für mehr Menschen zugänglich – ob Imagefilme, Produktvideos oder Social-Media-Content.
- Stärken Sie Ihr Image: Inklusion zeigt gesellschaftliche Verantwortung und kann ein Alleinstellungsmerkmal für Ihr Unternehmen sein.
- Gewinnen Sie Treue und Loyalität: Menschen mit Behinderungen schätzen Unternehmen, die ihre Bedürfnisse ernst nehmen, und werden zu treuen Kunden.
Unternehmen und Marken profitieren wirtschaftlich und sozial davon, sich für Barrierefreiheit einzusetzen – sowohl in digitalen Inhalten als auch in der gesamten Customer Journey.
Von kognitiven bis visuellen Einschränkungen: Welche Barrieren im Marketing beseitigt werden müssen
Das BFSG und der European Accessibility Act: Was kommt ab Juni 2025 auf Unternehmen zu?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) übernimmt die Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) und verpflichtet Unternehmen ab 28. Juni 2025, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Betroffen sind digitale Services, wie:
- Websites und mobile Apps
- E-Commerce-Plattformen
- Self-Service-Terminals (z. B. Geldautomaten)
- Elektronische Dokumente
- Zahlungsdienstleistungen
- Digitale Medieninhalte, einschließlich Videos und Animationen.
Unternehmen müssen die WCAG-Standards einhalten, speziell die Konformitätsstufe AA, die sicherstellt, dass digitale Inhalte für die Mehrheit barrierefrei zugänglich sind. Verstöße können mit Bußgeldern belegt werden.
Welche digitalen Inhalte und Produkte müssen laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz angepasst werden?
Durch das BFSG liegt der Fokus auf der Barrierefreiheit zahlreicher digitaler Berührungspunkte:
- Webseiten und Online-Shops: Alle Inhalte, Navigationen und Transaktionen müssen barrierefrei sein.
- E-Mails: Newsletter müssen lesbar und für Screenreader optimiert werden.
- Apps: Mobile Anwendungen müssen über Bedienelemente verfügen, die auch ohne Maus nutzbar sind.
- Videos: Untertitel und Audio-Deskriptionen werden für Imagefilme, Produktvideos und Erklärvideos Pflicht – ein Bereich, in dem professionelle Videoproduktionen besonders betroffen sind.
Um abzuschätzen, wie viel Arbeit bevorsteht, sollten Unternehmen frühzeitig eine Accessibility-Analyse ihrer digitalen Präsenzen durchführen.
Welche Richtlinien müssen Marketingteams ab 2025 zwingend einhalten?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) bilden die Grundlage für barrierefreies Design. Marketingteams sollten die folgenden vier Prinzipien beachten:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. durch Alternativtexte für Bilder oder Audio-Deskriptionen für Videoinhalte).
- Bedienbar: Navigationen und Mediaplayer sollten per Maus, Tastatur oder Touchscreen funktionieren.
- Verständig: Klar formulierte Texte, logische Strukturen und verständlicher Inhalt sind entscheidend – auch komplexe Themen in Erklärvideos sollten einfach vermittelt werden.
- Robust: Digitale Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien, einschließlich Screenreadern, kompatibel sein, damit Ihre Botschaften wirklich alle erreichen.
Diese Richtlinien sorgen nicht nur für konforme, sondern gleichzeitig auch für benutzerfreundliche Inhalte, die effektiver kommunizieren.
Gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit: Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die die Vorgaben zur Barrierefreiheit nicht umsetzen, riskieren Sanktionen. Zu den potenziellen Folgen zählen:
- Bußgelder: Je nach Verstoß können Strafen bis zu sechsstelligen Beträgen verhängt werden.
- Rechtsstreitigkeiten: Unternehmen, die gegen Standards verstoßen, können verklagt werden.
- Reputationsschäden: Verbraucher könnten Unternehmen meiden, die Inklusion ignorieren.
Die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards sollte deshalb frühzeitig in die Planung von Marketingmaßnahmen und Videoproduktionen integriert werden, um finanzielle und imagebezogene Risiken zu vermeiden.
Barrierefreiheit im E-Mail-Marketing richtig umsetzen
E-Mails sind einer der wichtigsten Kanäle im digitalen Marketing – und ab 2025 müssen auch sie barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehören Maßnahmen wie:
- Klare HTML-Strukturen für Screenreader Alternativtexte für Bilder und Videothumbnails aus Ihren Produktionen
- Hohe Kontraste und gut lesbare Schriftarten
- Bei Einbindung von Videomaterial: Hinweise auf barrierefreie Versionen mit Untertiteln
Solche Anpassungen verbessern nicht nur die Zugänglichkeit, sondern steigern auch die Klickraten und das Nutzererlebnis für alle Empfänger.
Wie gestaltet man barrierefreie E-Mails, die von Screenreadern optimal erkannt werden?
Einfache Sprache und zugängliche Strukturen: So verbessern Sie das Nutzererlebnis in Ihren E-Mail-Kampagnen
Praktische Tipps für einfache Sprache in E-Mails:
Zugängliche Strukturen für optimale Lesbarkeit:
- Kurze, prägnante Sätze mit maximal 15 Wörtern verwenden
- Aktive statt passive Formulierungen wählen (z.B. „Wir senden Ihnen“ statt „Es wird Ihnen zugesandt“)
- Fachbegriffe und Abkürzungen vermeiden oder direkt erklären
- Konkrete Beispiele nutzen, um abstrakte Konzepte zu veranschaulichen
- Wichtige Informationen hervorheben und an den Anfang stellen
- Auf konsistente Formulierungen achten – wechseln Sie nicht zwischen verschiedenen Begriffen für dasselbe Konzept
Digitale Barrierefreiheit in allen Marketing-Kanälen implementieren
Neben E-Mails sollten auch Websites, Social Media und Videos barrierefrei gestaltet werden. Eine konsistente Implementierung über alle Kanäle schafft ein einheitliches Markenerlebnis. Nutzen Sie Tools wie WAVE oder axe, um bestehende Barrieren zu identifizieren und gezielt zu beseitigen.
Bei der Produktion von Imagefilmen, Erklärvideos und anderen Videoinhalten sollte Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden:
- Klare visuelle Kontraste sorgen für bessere Erkennbarkeit wichtiger Elemente
- Deutliche Sprache ohne Hintergrundgeräusche erleichtert das Verständnis
- Untertitel sollten standardmäßig für alle Videoproduktionen erstellt werden
- Transkripte als zusätzliche Option für Menschen, die Inhalte lieber lesen
- Audiodeskriptionen für wichtige visuelle Elemente, die nicht durch Dialog oder Narration erklärt werden
Diese Maßnahmen machen nicht nur Ihre Videoinhalte für mehr Menschen zugänglich, sondern verbessern auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit und Wirksamkeit Ihrer visuellen Kommunikation.
Fazit: Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
Digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie repräsentiert einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise, wie wir im digitalen Zeitalter kommunizieren. Unternehmen, die Barrierefreiheit als strategischen Wettbewerbsvorteil begreifen, positionieren sich nicht nur als gesetzeskonform, sondern als zukunftsorientiert und sozial verantwortlich.
Die Implementierung barrierefreier Marketingmaßnahmen bietet zahlreiche Vorteile:
- Größeres Marktpotenzial: Erschließung bisher vernachlässigter Zielgruppen mit erheblicher Kaufkraft
- Verbesserte SEO: Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen besser bewertet und gerankt
- Stärkung der Markenwahrnehmung: Positionierung als inklusives und sozial engagiertes Unternehmen
- Höhere Nutzerzufriedenheit: Reduzierte Absprungraten durch benutzerfreundlichere Designs für alle
- Zukunftssicherheit: Vorbereitung auf eine alternde Gesellschaft mit steigenden Anforderungen an Barrierefreiheit
Ab 2025 wird barrierefreies Marketing zum Standard und nicht mehr zur Ausnahme. Unternehmen sollten diese Entwicklung nicht als Last, sondern als Chance betrachten, ihre digitale Präsenz zu modernisieren, zu optimieren und wirklich inklusiv zu gestalten. Durch frühzeitige Anpassung haben Marken die Gelegenheit, sich als Vorreiter zu positionieren, während Nachzügler nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch Nachteile im Wettbewerb riskieren.
Für Unternehmen, die stark auf visuelle Kommunikation wie Imagefilme, Produktvideos und Erklärvideos setzen, bietet die barrierefreie Gestaltung ihrer Inhalte eine besondere Chance: Die Kernbotschaften ihrer Marke können durch gezielte Optimierungen noch mehr Menschen erreichen und überzeugen.
Letztendlich führt der Weg zu digitaler Barrierefreiheit zu einer Win-Win-Situation: Unternehmen steigern ihre Reichweite und Effizienz, während gleichzeitig mehr Menschen gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben können. In diesem Sinne ist barrierefreies Marketing mehr als eine Pflichtübung – es ist ein wesentlicher Schritt in eine nachhaltigere, inklusivere und erfolgreichere digitale Zukunft.
Quellen:
1: Assessing the Impact of Web Accessibility on User Satisfaction (https://dl.acm.org/doi/10.1007/978-3-031-88881-6_2)
2: Barrierefreiheit auf Websites: 74 % haben durch fehlende barrierefreie Funktionen bereits Kunden verloren (https://www.capterra.com.de/blog/6894/barrierefreiheit-auf-websites-studie)
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